AGB
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Schmuckkontor Krick GmbH (AGB) für den Internethandel
I. Vertragspartner
Vertragspartner sind die Schmuckkontor Krick GmbH, Poststraße 21, 53111 Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 16348) und der Kunde.
II. Kauf von Wertgegenständen
1. Bestellung
Mit Bestellung werden die AGB der Schmuckkontor Krick GmbH vom Käufer anerkannt. Bestellungen sind schriftlich oder persönlich durchzuführen.
2. Begutachtung und Bewertungen bei Gebrauchtware
a) Die in der Artikelbeschreibung der Schmuckstücke bewertete Qualität und Größe von Steinen beruht auf einer Beurteilung im gefassten Zustand. Die tatsächliche Qualität und Größe der Steine kann im Einzelfall daher davon abweichen. Eine Haftung im Falle der Abweichung schließt die Schmuckkontor Krick GmbH aus.
b) Der von der Schmuckkontor Krick GmbH ermittelte Neuwert entspricht Schätzwerten für die Wiederbeschaffung von Neuware im Einzelhandel. Bei Uhren, die nicht mehr hergestellt werden, werden mangels aktuell vorliegender Preisempfehlungen der Hersteller Neupreise vergleichbarer Modelle genannt.
c) Der im Wertgutachten ermittelte Wiederbeschaffungswert entspricht dem geschätzten Neupreis und dient der Vorlage im Versicherungsfall. Die Angaben zum betreffenden Schmuckstück werden von der Schmuckkontor Krick GmbH nach bestem Wissen und Gewissen geprüft. Die Haftung der Schmuckkontor Krick GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
3. Begutachtung und Bewertung bei Kommissionsware
Bei Verkauf einer Kommissionsware im Auftrag von Kunden (sog. „Schmuckverkauf von privat an privat”) handelt die Schmuckkontor Krick GmbH als reiner Vermittler, weshalb die Angaben zum Schmuckstück im Wesentlichen auf den Auskünften Dritter beruhen. Deren Angaben zum betreffenden Schmuckstück werden von der Schmuckkontor Krick GmbH nach bestem Wissen und Gewissen geprüft. Eine Haftung auf die Richtigkeit der Angaben der Privatverkäufer schließt die Schmuckkontor Krick GmbH aus.
4. Eigentumsvorbehalt /Werkunternehmerpfandrecht
Die Ware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Schmuckkontor Krick GmbH. Die zu einer Dienstleistung an die Schmuckkontor Krick GmbH ausgehändigten Wertgegenstände unterliegen bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung einem Werkunternehmerpfandrecht.
5. Verfügbarkeitsvorbehalt
Die Schmuckkontor Krick GmbH behält sich das Recht vor, für Ware, die nach Bestellbestätigung nicht vorrätig oder lieferbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden darf, vom Vertrag zurückzutreten. Eine über den Kaufpreis hinausgehende Entschädigung erfolgt nicht.
6. Zahlungsarten, Versandkosten und Lieferung
a) Die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind Barzahlung, Banküberweisung, Kreditkarte, PayPal und Sofortüberweisung. Ein Versand der Ware erfolgt grundsätzlich erst, wenn der Gesamtpreis bezahlt ist. Insofern die Ware aus Zweitbesitz stammt oder der Differenzbesteuerung unterliegt, kann auf der Quittung keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden (Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung § 25a UStG.).
b) Der Versand aller Sendungen wird von der Schmuckkontor Krick GmbH versichert. Die Versandkosten für den über die Schmuckkontor Krick GmbH versicherten Versand trägt der Kunde. Er kann zwischen versichertem Standardversand und Expressversand wählen. Bei Widerruf erstattet die Schmuckkontor Krick GmbH dem Kunden die Kosten für den versicherten Standardversand zurück. Bei Expressversand nur die Differenz zum Standardversand. Die Kosten für den Rückversand trägt der Kunde, wobei diese mit der Rückerstattung des Kaufpreises verrechnet werden.
c) Die Lieferung erfolgt deutschlandweit innerhalb von 1-3 Werktagen, bei Expressversand deutschlandweit innerhalb von 1-2 Werktagen und bei Versand innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten erfolgt eine gesonderte Information, je nach Angabe des Versanddienstleisters. Das Transportrisiko trägt die Schmuckkontor Krick GmbH und geht gemäß § 446 BGB erst mit der Übergabe der Ware an den Käufer über. Bei Verlust oder Beschädigung der Ware auf dem Versandweg gelten die AGB des Transportunternehmens. Bei Abhandenkommen der Ware kann der Kaufpreis von der Schmuckkontor Krick GmbH erst nach endgültiger Feststellung des Verlustes durch den Versanddienstleister zurückerstattet werden. Bei Beschädigung erfolgt dies umgehend nach Rückerhalt der beschädigten Ware.
7. 90-Tage-Umtauschrecht
a) Der Kunde hat ein Umtauschrecht von bis zu 90 Tagen nach Warenerhalt. Mit diesem Umtauschrecht kann der Kunde die Ware ohne Nennung von Gründen persönlich in unseren Filialen zurückgeben oder an uns zurücksenden. Die rechtzeitige Absendung der Ware reicht zur Fristwahrung aus. Die Rückgabe des geleisteten Zahlungsbetrags erfolgt im Rahmen des freiwilligen 90-Tage-
Umtauschrechts entweder als Warenumtausch oder mittels hausinterner Gutschrift. Eine Rückzahlung des Kaufpreises ist nicht möglich. Die hausinterne Gutschrift wird erst nach Rückgabe und Kontrolle der Ware ausgestellt. Kommt es zu einer Wertminderung, wird diese von unseren Experten beurteilt und die Gutschrift nach Abschluss dieser Prüfung ausgegeben oder digital per Mail zugesandt.
b) Kommissionsware (Schmuck von privat an privat), Reparaturen, Anfertigungen und Änderungen auf Kundenwunsch sind vom Umtausch ausgenommen.
c) Voraussetzung für die Inanspruchnahme des freiwilligen Umtauschrechts ist, dass die Ware in einem einwandfreien Zustand ist, keinerlei Gebrauchsspuren aufweist und ohne Beschädigungen zusammen mit der Originalquittung und etwaigen Anleitungen zurückgegeben wird. Sind diese Voraussetzungen nicht eingehalten, so kann die Warenrücknahme verweigert werden. Alternativ kann
ein Wertersatz für einen eingetretenen Wertverlust verlangt werden, soweit der Wertverlust der Waren auf einen Umgang zurückzuführen ist, der nicht zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften oder Funktionsweise der Waren notwendig war.
d) Rückversand: Die Kosten für den vom Unternehmen gewählten versicherten Rückversand mittels Transportunternehmen trägt der Käufer und wird bei Rückerstattung verrechnet. Ablauf:
- Der Käufer kontaktiert die Schmuckkontor Krick GmbH, damit diese ihm ein vorgefertigtes Rücksende-Etikett des Versanddienstleisters zusenden kann.
- Der Käufer verpflichtet sich zu einer sachgemäßen Verpackung der Ware und Anbringung des Rücksendeetiketts. Er legt die Originalquittung und das originale Wertgutachten bei und sichert zu, dass die Ware von unserem Versanddienstleister zum vereinbarten Termin abgeholt werden kann.
- Nach Ankunft der Ware in der Schmuckkontor Krick GmbH wird die Ware geprüft und eine Gutschrift ausgestellt bzw. der Umtausch in die Wege geleitet. Die Schmuckkontor Krick GmbH erstattet dem Käufer die Versandkosten der Lieferung zum Verkäufer. Die Kosten für den Rückversand trägt ab
1.1.2024 der Käufer.
e) Das freiwillige Umtauschrecht beschränkt nicht die gesetzlichen Mängelgewährleistungsansprüche.
f) Das gesetzliche Widerrufsrecht (s. Widerrufsbelehrung und Rücksendung) sowie Gewährleistungsrechte (s. 9. Mängelgewährleistungsansprüche) bleiben von dem freiwilligen 90-tägigen Umtauschrecht unberührt und gelten weiterhin uneingeschränkt.
8. Gutscheine/Gutschriften
8.1. Geschenkgutscheine/Gutschriften
a) Geschenkgutscheine sind Gutscheine, die der Kunde käuflich erwerben kann.
b) Gutschriften sind Abrechnungsgutschriften, die dem Kunden z.B. aufgrund eines Warenumtauschs oder eines Ankaufs ausgestellt werden.
c) Geschenkgutscheine/Gutschriften können nur für den Kauf von Ware, Reparaturen und Anfertigungen eingelöst werden, nicht jedoch für den Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen. Reicht das Guthaben eines Geschenkgutscheins/einer Gutschrift für den Kauf nicht aus, kann die Differenz mit den angebotenen Zahlungsmöglichkeiten ausgeglichen werden.
d) Geschenkgutscheine/Gutschriften sind ab Ausstellungsdatum drei Jahre gültig.
e) Geschenkgutscheine/Gutschriften können nur vor Abschluss des Kaufes eingelöst werden. Eine nachträgliche Anrechnung ist nicht möglich. Mehrere Geschenkgutscheine/Gutschriften können nicht miteinander kombiniert werden, auch nicht mit Treuegutscheinen oder Aktionsgutscheinen.
f) Bei Geschenkgutscheinen/Gutschriften, die in den Filialen eingelöst werden, kann der Betrag des Warenwertes niedriger sein als der Wert des Gutscheins/der Gutschrift. Den Restbetrag erhält der Kunde als neue Gutschrift.
g) Bei Geschenkgutscheinen/Gutschriften, die im Onlineshop eingelöst werden, muss der Betrag des Warenwertes mindestens dem Wert des Geschenkgutscheins/der Gutschrift entsprechen. Ein Restbetrag kann dem Kunden weder ausbezahlt noch als neue Gutschrift ausgestellt werden.
h) Der Wert eines Geschenkgutscheins/einer Gutschrift kann weder zurückgezahlt noch verzinst werden.
i) Gutschriften werden von der Schmuckkontor Krick GmbH als Preisnachlass verrechnet.
8.2. Treuegutscheine/Aktionsgutscheine
a) Treuegutscheine/Aktionsgutscheine der Schmuckkontor Krick GmbH sind keine Gutscheine, die käuflich erworben werden können, sondern Rabatte der Schmuckkontor Krick GmbH an seine Kunden vergibt.
b) Treuegutscheine vergibt die Schmuckkontor Krick GmbH im Rahmen eines Warenkaufes. Sie sind drei Jahre ab dem Verkaufsdatum gültig. Ihre Gültigkeit endet vorzeitig mit dem Widerruf des Kaufvertrages für die sie ausgestellt wurden, sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen der Schmuckkontor Krick GmbH und dem Kunden getroffen wurden.
c) Aktionsgutscheine vergibt die Schmuckkontor Krick GmbH im Rahmen von Werbeaktionen, welche immer mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer versehen sind. Aktionsgutscheine können an einen Mindestbestellwert gebunden sein.
d) Treuegutscheine/Aktionsgutscheine sind nur im angegebenen Zeitraum und nur einmal im Rahmen eines Kaufes einlösbar. Treuegutscheine/Aktionsgutscheine können nicht für den Kauf von Geschenkgutscheinen, Reparaturen oder Anfertigungen verwendet werden.
e) Bei Treuegutscheinen/Aktionsgutscheinen, die im Onlineshop eingelöst werden, muss der Warenwert von mindestens einem Artikel über dem Wert des Treuegutscheins/des Aktionsgutscheins liegen.
f) Der Wert eines Treuegutscheins/Aktionsgutscheins kann weder ausbezahlt noch verzinst werden.
g) Im Falle eines Widerrufs kann der Wert des Treuegutscheins/Aktionsgutscheins weder ausbezahlt noch verzinst werden. Beim Kauf von mehreren Artikeln und der Rückgabe einzelner Artikel behält sich die Schmuckkontor Krick GmbH vor, den ursprünglichen Preis der Ware zu berechnen, welche beim Käufer verbleibt.
h) Eingelöste Treuegutscheine/Aktionsgutscheine werden nicht erstattet, wenn Ware ganz oder teilweise retourniert wird.
i) Treuegutscheine/Aktionsgutscheine können nur vor Abschluss des Kaufes eingelöst werden. Eine nachträgliche Anrechnung ist nicht möglich. Treuegutscheine sowie Aktionsgutscheine können nicht für den Kauf von Ware aus Kommissionsverträgen – gekennzeichnet als Schmuck von privat an privat – und Uhren angewendet werden. Mehrere Treuegutscheine und Aktionsgutscheine können nicht miteinander kombiniert werden, auch nicht mit Geschenkgutscheinen und Gutschriften.
j) Treuegutscheine/Aktionsgutscheine werden von der Schmuckkontor Krick GmbH als Preisnachlass verrechnet.
9. Mängel- und Gewährleistungsansprüche
Die Schmuckkontor Krick GmbH sichert den Versand des Artikels in der Beschaffenheit wie in der Artikelbeschreibung beschrieben zu.
a) Für Gewährleistungsansprüche gelten vorbehaltlich der folgenden Ziffern die gesetzlichen Vorschriften.
b) Die Gewährleistung für Gebrauchtware ist auf ein Jahr begrenzt. Für Ware, die nicht der Differenzbesteuerung unterliegt, gilt die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Gewährleistung für Kommissionsware ist ausgeschlossen, da die Schmuckkontor Krick GmbH lediglich den Kauf vermittelt hat.
c) Gewährleistungsansprüche setzen eine sachgemäße Nutzung der Ware voraus. Bei unsachgemäßer Nutzung, mangelnder Sorgfaltspflicht sowie eigenmächtigen bzw. anderweitigen Reparaturversuchen erlischt die Gewährleistung. Da es sich um Gebrauchtware handelt, kann keine Gewährleistung auf die Eigenschaften gegeben werden, welche der normalen Abnutzung unterliegen. Bei Teilen, die der Gebrauchsabnutzung unterliegen oder bei Fremdeinwirkung durch Schadensereignis (z.B. Stoß, Schlag oder Fall) beschädigt werden, schließt die Schmuckkontor Krick GmbH eine Gewährleistung aus.
d) Die Schmuckkontor Krick GmbH behält sich das Recht vor, bei Inanspruchnahme der Gewährleistung eine Nacherfüllung zu leisten. Es gibt die Möglichkeit einer Nachbesserung (z.B. Reparatur) und einer Nachlieferung (z.B. Ersatz) zwischen welcher die Schmuckkontor Krick GmbH wählen darf. Erfolgt bei einem Mangel keine Nacherfüllung, stellt das einen Rücktrittsgrund dar. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
III. Ankauf von Wertgegenständen
1. Eigentumsrecht
Bei Ankauf von Wertgegenständen erklärt der Privatverkäufer an Eides statt, dass die von ihm gemachten Angaben nach bestem Wissen erstellt wurden, alle anderen Angaben zu seiner Person der Wahrheit entsprechen und der Wertgegenstand sein uneingeschränktes Eigentum ist, aus keiner strafbaren Handlung stammt, weder verpfändet noch übereignet bzw. in Fremdbesitz ist, er das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist. Ein Nachweis darüber ist in Form eines amtlichen Lichtbildausweises zu erbringen.
2. Begutachtung
Der Privatverkäufer gestattet im Vorfeld des Geschäftsabschlusses die Begutachtung der vorgelegten Gegenstände. Hierbei kann es zu irreversiblen Schäden an den Wertgegenständen kommen. Der Privatverkäufer erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Die Begutachtung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Die Haftung der Schmuckkontor Krick GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
3. Preisangebot
Nach Begutachtung der vorgelegten Gegenstände und Interesse an einem Ankauf unterbreitet die Schmuckkontor Krick GmbH dem Verkäufer telefonisch, per E-Mail oder auf schriftlichem Wege ein entsprechendes Angebot. Grundlage dieses Angebotes ist der unter Berücksichtigung des aktuellen Börsenkurses bestimmte Tagespreis am Tag des Einganges der angebotenen Gegenstände in der Schmuckkontor Krick GmbH.
4. Ankauf und Kaufpreiszahlung
Das Zustandekommen des Kaufvertrages erfolgt nach der Annahme des Angebots durch den Verkäufer. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach dem Zustandekommen des Kaufvertrages an die in der Eigentumsbestätigung genannte Person durch Banküberweisung ausgezahlt. Eine persönliche Vorlage der zu verkaufenden Gegenstände ermöglicht auch eine Barzahlung. Handelt es sich bei dem Verkäufer um einen Unternehmer gemäß § 14 BGB, muss dies gesondert angezeigt werden. Nichtbeachtung kann zur Nichtigkeit des Kaufvertrages führen. Nach Angebotsannahme verpflichtet sich der gewerbliche Verkäufer, der Schmuckkontor Krick GmbH eine dem aktuellen Recht entsprechende Rechnung zuzusenden. Die Bezahlung der Rechnung wird unverzüglich nach Eingang vorgenommen.
5. Zu- und Rücksendung und Versandkosten
Zu- und Rücksendungen von Schmuckstücken, Uhren, Barren, Münzen, Tafelsilber, Alt- und Zahngold sowie Edelsteinen und anderen Wertgegenstände geschehen ausschließlich auf Kosten des Verkäufers. Bei der ordnungsgemäßen Rücksendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der zum Ankauf angebotenen Gegenstände auf den Verkäufer über, sobald die Gegenstände an das Versandunternehmen (oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt) übergeben worden sind. Das Porto für Hin- und Rücksendung trägt bei Nichtzustandekommen eines Ankaufes bzw. Kommissionsvertrages der Verkäufer.
6. Eigentumsübertragung
Das Eigentum der angekauften Gegenstände geht mit Zahlung des Kaufpreises auf die Schmuckkontor Krick GmbH über.
IV. Vermittlung von Wertgegenständen (Kommissionsvertrag)
Die Schmuckkontor Krick GmbH übernimmt die Vermittlung von Schmuckstücken, Uhren und Silbergerät als Kommissionsware unter der Bezeichnung "Schmuck von privat an privat". Dabei gelten folgende Zusatzvereinbarungen:
1. Eigentumsrecht und Begutachtung
Es gelten III. 1. und II. 2.
2.Auftragserteilung
Die Schmuckkontor Krick GmbH verpflichtet sich, den vom Privatverkäufer übergebenen Wertgegenstand im Namen und für Rechnung des Privatverkäufers zu verkaufen. Der Privatverkäufer bevollmächtigt die Schmuckkontor Krick GmbH im eigenen Namen für den Privatverkäufer zu handeln. Die Schmuckkontor Krick GmbH ist nicht berechtigt, Namen und Anschrift des Privatverkäufers ohne zwingenden Grund mitzuteilen.
3. Sonstiges
a) Die Schmuckkontor Krick GmbH wird den Wertgegenstand in einer ihrer Filialen zum Verkauf anbieten und behält sich die Möglichkeit vor, ihn im Internet unter schmuckkontor.de für den Privatverkäufer kostenfrei anzubieten und bei Bedarf wieder herauszunehmen.
b) Kosten für Reparaturen oder Aufarbeitungen, die der Privatverkäufer in Auftrag gibt, werden gesondert berechnet und bei Auftragserteilung fällig.
c) Die Schmuckkontor Krick GmbH versichert den Wertgegenstand nach Übernahme in ihren Geschäftsräumen auf eigene Kosten gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Überfall und Diebstahl. Die Versicherungssumme ist dabei höchstens auf den im Vertrag angegebenen auszuzahlenden Betrag des Wertgegenstandes beschränkt. Der Privatverkäufer entrichtet im Voraus eine Versicherungspauschale von 1% des umseitig angegebenen Verkaufspreises, welche bei Auflösung des Vertrags nicht zurückerstattet wird.
d) Die Schmuckkontor Krick GmbH darf den Wertgegenstand nur zu dem in dem Vertrag angegebenen Preis verkaufen. Dieser zwischen den Vertragspartner festgelegte Preis darf nur nach ausdrücklicher Rücksprache mit dem Privatverkäufer unterschritten werden. Insofern die Schmuckkontor Krick GmbH den Privatverkäufer bei der Festlegung des Preises berät, erfolgt dies nach bestem Wissen und Gewissen. Die Haftung der Schmuckkontor Krick GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
e) Die Schmuckkontor Krick GmbH ist berechtigt für den Verkauf eine Provision von 30% des Verkaufspreises einzubehalten.
f) Die schriftliche Abrechnung erfolgt in der Regel am Monatsende und erst nach Ablauf der gesetzlichen Regelung der Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Verkauf. Nach der schriftlichen Abrechnung wird dem Privatverkäufer der Verkaufspreis abzüglich der Provision an den Privatverkäufer durch Überweisung ausbezahlt.
g) Die Schmuckkontor Krick GmbH haftet für die Einbringlichkeit des Verkaufspreises, wenn sie einen Wertgegenstand vor vollständiger Bezahlung durch den Käufer herausgibt.
h) Der Vertrag zwischen dem Privatverkäufer und der Schmuckkontor Krick GmbH endet nach 3 Jahren und wird nach Rücksprache verlängert oder aufgelöst. Bei Auflösung des Vertrages wird der nicht verkaufte Wertgegenstand dem Privatverkäufer persönlich übergeben oder versichert übersendet. Die Rücksendung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, an die im Vertrag angegebene Anschrift des Privatverkäufers. Der Privatverkäufer übernimmt die Kosten für die Rücksendung des Wertgegenstandes vor dem Versand und ist zur Rückgabe/Rücksendung des geschlossenen Vertrages verpflichtet.
i) Gewährleistungsansprüche für Kommissionsware sind ausgeschlossen, da die Schmuckkontor Krick GmbH lediglich den Verkauf vermittelt hat.
j) Die Schmuckkontor Krick GmbH wird sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse beachten. Personenbezogene Daten werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung des Auftrages verwendet.
V. Vorrang der Individualabrede
Individuelle Vertragsvereinbarungen haben gemäß § 305b BGB Vorrang vor den hier geltenden AGB. Eine individuelle Vereinbarung liegt vor, wenn die Vertragsparteien den betreffenden Punkt gemeinsam mündlich besprochen und ausgehandelt oder schriftlich festgehalten haben. Hinweis: Handschriftliche Zusätze und Ergänzungen in einem Formularvertrag gelten grundsätzlich als Individualvereinbarungen, auch wenn solche Ergänzungen in den AGB ausgeschlossen sind. Dies ist nicht der Fall, wenn ein Vertragspartner eine bestimmte gedruckte Klausel der AGB verändert, ohne dies vorher mit der Gegenseite auszuhandeln.
VI. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesem Vertragsverhältnis ergeben können, ist der Gerichtsstand in Bonn. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht.
VII. Salvatorische Klausel
Zum Zeitpunkt des Kaufs/Verkaufs gelten die vom Käufer/Verkäufer anerkannten AGB der Schmuckkontor Krick GmbH. Sollte sich einer der vorstehenden Punkte durch Gerichtsurteil, Gesetzesänderung o.ä. in seiner Form, Fassung, Inhalt und/oder Geltung ändern, so ersetzt die Neufassung automatisch die hier vorliegende alte Fassung in ihrer Gültigkeit und Rechtswirksamkeit. Die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen bleibt hiervon unberührt.
Bonn, den 19.12.2023