* Der Neuwert entspricht geschätzten Werten für die Wiederbeschaffung von Neuware im Einzelhandel. Bei Uhren, die nicht mehr hergestellt werden, sind mangels aktuell vorliegender Preisempfehlungen der Hersteller Neupreise vergleichbarer Modelle genannt. Gebrauchsgegenstände/Sonderregelung §25a UStG