Hochpräzise Uhren von TAG Heuer aus zweiter Hand

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TAG Heuer – Die Markenuhr des Rennsports

Seit jeher in der Welt des Sports daheim

Markenuhren von TAG Heuer sind seit jeher eng mit dem Rennsport verbunden. Der Pionier und Firmengründer Edouard Heuer gründete das Unternehmen 1860 in Saint-Imier/Schweiz. Rund 30 Jahre später, 1889, stellte er auf der Pariser Weltausstellung seine attraktiven Chronographen vor. Seitdem sind die Zeitmesser fester Bestandteil des Rennsports. So tragen die bekanntesten Uhrenkollektionen von TAG Heuer denn auch Namen wie Carrera, Silverstone oder Monaco. Damenuhren sind dabei genauso vertreten wie Herrenuhren.

Luxusuhren und Leistungssport

Luxusuhren von TAG Heuer sind auch durch prominente Leistungssportler bekannt geworden. Cristiano Ronaldo, Tiger Woods und Ayrton Senna sind nur einige der vielen Persönlichkeiten, die dem Uhrenhersteller TAG Heuer als Werbeträger dienten.

Gebrauchte Uhren – Premiumqualität kaufen

Gebrauchte Uhren verkauft Schmuckkontor in neuwertiger Qualität. Denn alle Chronographen des Schweizer Herstellers werden von qualifizierten Uhrmachern einer vollständigen Generalrevision unterzogen, bevor Schmuckkontor sie verkauft.

Chronographen – online kaufen

Genauso professionell wie die Zeitmesser von TAG Heuer nimmt es Schmuckkontor auch mit der Verfügbarkeit und dem Verkauf der edlen Uhren: sie sind online im Webshop bestellbar, genauso kann man die gebrauchten Luxusuhren aber auch in einem der Ladenlokale in Bonn, Siegburg oder Koblenz erwerben.

Ihr Vorteil: Schmuck bequem bezahlen und sicher einkaufen
Ihr Vorteil: versicherter und schneller Versand
Ihr Vorteil: Sie erhalten ein qualifiziertes Wertgutachten zu jedem gekauften Schmuckstück
Ihr Vorteil: Sie können innerhalb von 90 Tagen umtauschen
* Der Neuwert entspricht geschätzten Werten für die Wiederbeschaffung von Neuware im Einzelhandel. Bei Uhren, die nicht mehr hergestellt werden, sind mangels aktuell vorliegender Preisempfehlungen der Hersteller Neupreise vergleichbarer Modelle genannt. Gebrauchsgegenstände/Sonderregelung §25a UStG