Chronoswiss Uhren aus zweiter Hand.

Eine Deutsch/Schweizer Marke der Neuzeit.

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Chronoswiss – Faszination der Mechanik

Eine junge Marke mit Qualitätsanspruch

Der deutsche Uhrmachermeister Gerd-Rüdiger Lang gründete 1983 eine Uhrenfabrik in München. Sein Augenmerk galt trotz der sogenannten Quarzkrise ausschließlich mechanischen Uhrwerken und er entwickelte die ersten Uhren namens Chronoswiss. Der Name wurde 1984 als Schutzmarke eingetragen. Chronoswiss übernahm unter anderem den Vertrieb der Schweizer Marke A. Rochat & Fils und Kelek, entwickelte eigene exklusive Kaliber, verarbeitete Schweizer Qualitätswerke von ETA und arbeitete mit alten Kaliberbeständen von Enicar. Ein besonderes Erfolgsmodell war 1987 der Régulateur mit Regulator-Ziffernblatt und Handaufzug. Weiterhin folgten einzigartige Modelle wie zum Beispiel der Régulateur Automatique mit Chonoswiss Manufaktur Kaliber C.122, der Kairos Chonograph mit dezentraler Stunden- und Minutenanzeige, der Grand Régulateur, der Lunar Chronograph und der Delphis.

Chronoswiss – Technische Perfektion mit Liebe zum Detail

Im Jahr 2003 übernahm Natalie Lang, Tochter des Gründers, nach der Ausbildung zur Uhrmacherin in Neuchâchtel, Schweiz, die Geschäftsführung. Im Jahr 2006 wurde in München Karlsfeld eine nue Uhrenfabrikation für Armbanduhren gebaut. Zum 25.Geburtstag präsentierte Chronoswiss das Jubiläumsmodell Régulater 24 und 2009 wurde das erste neu entwickelte Manufakturkaliber vorgestellt.

Chronoswiss – Tradition und eidgenössische Komponenten
Die Schweizer Unternehmerfamilie Ebstein übernahm 2012 die Marke Chronoswiss von Gerd-Rüdiger Lang. Oliver Ebstein wird CEO und der Gründer begleitete das Unternehmen in der Phase des Generationswechsel. Der Firmensitz wurde nach Luzern verlegt und Familie Ebstein führte die Tradition mechanischer Uhren unter Verwendung hochwertiger eidgenössischer Komponenten weiter. Zum 30 Jährigen Jubiläum lancierte Chronoswiss das limitierte Modell Régulateur 30.

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* Der Neuwert entspricht geschätzten Werten für die Wiederbeschaffung von Neuware im Einzelhandel. Bei Uhren, die nicht mehr hergestellt werden, sind mangels aktuell vorliegender Preisempfehlungen der Hersteller Neupreise vergleichbarer Modelle genannt. Gebrauchsgegenstände/Sonderregelung §25a UStG