Bifora Uhren aus zweiter Hand.

Der Pionier deutscher Automatikuhren.

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Bifora – erste deutsche Automatikuhr

Qualität aus Baden-Württemberg

Die deutsche Uhrenfabrik Bifora wurde um 1900 in Schwäbisch Gmünd von dem gelernten Goldschmied Josef Bidlingmaier gegründet. Zusammen mit seinem Bruder Bernhard und einem Angestellten fertigte er zunächst Goldringe für Taschenuhrenketten und Gehäuse für Armbanduhren zum Export in die Schweiz. Der auch in Deutschland wachsende Uhrenmarkt sorgte dafür, dass Josef Bidlingmaier damit begann eigene Armband- und Taschenuhren zu bauen. Bis 1928 verwendete Bifora dafür zugekaufte Schweizer Uhrwerke, dann schrieb Bifora Uhrengeschichte mit dem ersten in Deutschland gebauten Form-Uhrwerk das speziell für Armbanduhren entwickelt wurde.

Eine Markenuhren und ihr Aufbau

Nach jahrelanger Aufbauarbeit konnte im Jahr 1928 das Kaliber 2025 als das erste selbst entwickelte und gefertigte Uhrwerk vorgestellt werden. „Bifora“ Abkürzung/Ableitung von BI=Bidlingmaier, FOR=Formwerk, A=Ankerhemmung. Im Jahr 1934 wurde dann die Marke „Bifora“ eingetragen und die Firma in „Bifora-Uhren J.Bidlingmaier GmbH“ umbenannt.

Bifora Uhren erlangten Anfang der 1950er Jahren eine hohe Bekanntheit, da das Unternehmen das erste deutsche Automatikuhrwek namens „Bimag“ anfertigte. In den 1960er Jahren sorgte der Armband-Chronometer „Unima“ für weiteres Ansehen. Ab Mitte der 1960er investierte man stark in die Entwicklung von elektromechanischen und später auch Quarzwerken. Im Jahr 1973 gelang es Bifora mit dem Kaliber B12 ein eigenes Quarzwerk zu produzieren. Unter anderem 1977 die „flat-Line“, die damals die flachste Quarzuhr weltweit war. Dabei wurden Werk und Gehäuse aus einem Stück gefertigt.

Bifora – Quarzzeitalter und Neustart 2011

Aufgrund der starken Konkurrenz bei Quarzuhren ging es dem Unternehmen wirtschaftlich so schlecht, dass es 1984 seine Uhrenproduktion einstellte. Im Jahr 2011 brachte Bifora nach gut 30 Jahren wieder eine Bifora-Uhr auf den Markt, die JB-60.

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* Der Neuwert entspricht geschätzten Werten für die Wiederbeschaffung von Neuware im Einzelhandel. Bei Uhren, die nicht mehr hergestellt werden, sind mangels aktuell vorliegender Preisempfehlungen der Hersteller Neupreise vergleichbarer Modelle genannt. Gebrauchsgegenstände/Sonderregelung §25a UStG